Das Hospiz- und Palliativgesetz, das 2015 in Kraft trat, ermöglicht Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe, Gesprächsbegleiter*innen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase zu schulen und einzustellen. Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung ist ein individuelles, auf die Situation der Bewohner*innen zugeschnittenes Beratungsangebot zur Versorgung in der letzten Lebensphase. Sie soll dem Personenkreis ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können und damit als Grundlage für eine Behandlung und Versorgung am Lebensende dienen, die den geäußerten Vorstellungen entspricht.
In den bisherigen Diskussionen zeigte sich, dass es in der Region verschiedene Herangehensweisen zur Implementierung gibt, und dass die Umsetzung nicht allein von und in stationären Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden kann, da an der Versorgung von Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung unterschiedliche externe Leistungserbringer (u.a. Allgemeinmediziner*innen, Fachärzt*innen, Rettungsdienste, Hospiz- und Palliativdienste, etc.) beteiligt sind.
Das Netzwerk bietet ein Online-Austauschforum für GVP-Gesprächsbegleitende nach §132g SGB V an (digital per Zoom).